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Führerscheinklassen

Führerscheinklassen


Du weißt noch nicht, welchen Führerschein du machen möchtest bzw. welche Klasse deinem Führerscheinwunsch entspricht? Hier findest du alle wichtigen Informationen zu allen Führerscheinklassen.

Führerscheinklasse auswählen:


Motorrad-Klassen

Motorrad-Klassen



Klasse AM (M)

Beschreibung zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km⁄h
Erwerb ab 14/15 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen -
Hinweis Es ist erlaubt den Führerschein mit 14 Jahren zu absolvieren und anzuwenden, vorausgesetzt ist jedoch dass der 15. Geburtstag ein halbes Jahr später kommt.
Klasse A1

Beschreibung Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW⁄kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 30 kW
Erwerb ab 16 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen M
Hinweis Bis zum 18. Lebensjahr muss das Motorrad auf 80 km⁄h mechanisch oder elektrisch gedrosselt gefahren werden.
A beschränkt (A2 bzw. AB)

Beschreibung Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW⁄kg
Erwerb ab 18 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen A1, M
Klasse A

Beschreibung Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km⁄h, auch mit Beiwagen.
Erwerb ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A (beschränkt) (AB)
Voraussetzung A2 bzw. A (beschränkt) (AB)
Inbegriffen A1, M
Hinweis Ab dem 25. Lebensjahr entfällt die Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb. Ein im Alter von 24 neu erworbener Führerschein fällt in die Klasse A beschränkt und ist erst nach Ablauf der vollen zwei Jahre (und nicht mit Vollendung des 25. Lebensjahrs) automatisch die Klasse A.
PKW-Klassen

PKW-Klassen



Klasse B

Beschreibung Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
Erwerb ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt
Voraussetzung -
Inbegriffen M, L, S
Hinweis Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5  t Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
Klasse BE

Beschreibung Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75  t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
Erwerb ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), ab 18 uneingeschränkt.
Voraussetzung -
Inbegriffen B
Hinweis zulässige Gesamtmasse nicht größer als 8,75  t
LKW-Klassen

LKW-Klassen



Klasse C

Beschreibung Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
Erwerb ab 18 Jahren
Voraussetzung B
Inbegriffen C1
Hinweis Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5  t, befristet gültig
Klasse C1

Beschreibung Kraftwagen mit 3,5–7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
Erwerb ab 18 Jahren
Voraussetzung B
Inbegriffen -
Hinweis Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig
Klasse CE

Beschreibung Last- und Sattelzüge
Erwerb ab 18 Jahren
Voraussetzung C
Inbegriffen BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T
Hinweis siehe C
Klasse C1E

Beschreibung Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Erwerb ab 18 Jahren
Voraussetzung C1
Inbegriffen BE, D1E oder DE, sofern D1 oder D vorhanden
Hinweis Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
Bus-Klassen

Bus-Klassen



Klasse D

Beschreibung Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
Erwerb ab 21 Jahren
Voraussetzung B
Inbegriffen D1
Hinweis Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, befristet gültig
Klasse D1

Beschreibung Omnibusse mit 9–16 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
Erwerb ab 21 Jahren
Voraussetzung B
Inbegriffen -
Hinweis siehe D
Klasse DE

Beschreibung Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Erwerb ab 21 Jahren
Voraussetzung D
Inbegriffen BE, D1E, C1E sofern C1 vorhanden
Hinweis befristet gültig
Klasse D1E

Beschreibung Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
Erwerb ab 21 Jahren
Voraussetzung D1
Inbegriffen BE, C1E, sofern C1 vorhanden
Hinweis Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges), befristet gültig
Sonstige Klassen

Sonstige Klassen



Klasse S

Beschreibung Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km⁄h
Erwerb ab 16 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen -
Hinweis bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, bis 4 kW bei Diesel- oder elektrischem Antrieb, Leermasse bis 350 kg (ohne Akkus bei elektrischem Antrieb)
Klasse M

Beschreibung Kleinkrafträder sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h ohne Beiwagen.
Erwerb ab 16 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen -
Hinweis Kein Vermerk im Führerschein, falls die Prüfung mit einem Automatik-Kraftwagen erfolgte.
Klasse L

Beschreibung Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h.
Erwerb ab 16 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen -
Hinweis Mit Anhängern 25 km/h.
Klasse T

Beschreibung Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
Erwerb ab 16 Jahren
Voraussetzung -
Inbegriffen M, L, S
Hinweis Auch mit Anhängern, für 16- und 17-Jährige sind Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Wikipedia